Immer wieder kommt die Frage auf, ob unser Verein die Corona-Vorschriften nicht zu streng, zu vorsichtig betrachtet. Hierzu ein Ausschnitt aus dem Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 22. Juni 2020 von Swiss Athletics, dem Verband der Leichtathletik. 

„4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.“

Unser Verband für den Blinden-Laufsport, PluSport, hat ähnliche Vorschriften für uns.

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